Seit der Bekanntgabe des Bund-Länder-Beschluss zur Corona-Pandemie am 28.10. erreichen uns zahlreiche Anfragen zur Öffnung unserer Bibliotheksstandorte.
Die SuUB geht derzeit davon aus, dass alle Bibliotheksstandorte im bisherigen eingeschränkten Rahmen auch im November öffnen dürfen. In unseren Räumlichkeiten halten sich die Besucher*innen entweder nur vorübergehend zu Ausleih- und Kopier-/Scanzwecken auf oder sie nutzen einen der von uns bereitgestellten Einzelarbeitsplätze. Das Einzelarbeitsplatzangebot haben wir deutlich reduziert, um die Sicherheitsabstände einzuhalten. Darüber hinaus beachten wir an allen Standorten gemeinsam mit der Universität und den Hochschulen die jeweilige Lüftungssituation genau, um das Risiko einer Infektion über Aerosole so gering wie möglich zu halten.
In der Bibliothek gilt ausnahmslos eine Maskenpflicht. Sollten Sie uns nicht persönlich aufsuchen können, weil Sie keine Maske tragen können oder einer Risikogruppe angehören, kontaktieren Sie uns bitte per Mail über suub@suub.uni.bremen.de oder telefonisch (0421 218 59500). Wir finden individuelle Lösungen, um Ihnen die benötigte Literatur zur Verfügung zu stellen.
Wir bitten Sie noch einmal eindringlich, unsere Regeln zu beachten:
Ab Montag, den 02.11. gilt die Pflicht zum Tragen eines Mundnasenschutzes auch an den gebuchten Arbeitsplätzen.
Leider gibt es trotz der rapide steigenden Infektionszahlen immer noch vereinzelt Besucher*innen, die sich nicht um unsere Regeln kümmern.
Wir erwarten, dass Sie auf die Gesundheit der anderen Besucher*innen und der Bibliotheksmitarbeiter*innen Rücksicht nehmen und werden Personen, die sich nicht an die Regeln halten sofort des Hauses verweisen.
Herzliche Grüße
CO2 ist ein guter Indikator fuer die Lufterneuerung und die moegliche Rueckatmung, auch fremder potentiell virenbeladener Ausatmungen . Mit der Universitaet haben Sie das gesammelte wissenschaftliche Fachwissen im Ruecken - war es vorher verkehrt ? nicht ausreichend ?
Gruesse, Christian Daniel
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Antwort der SuUB:
Die Maskenpflicht gilt auf dem gesamten Unicampus innnerhalb und außerhalb der Gebäude. Sie gilt übrigens auch für die Bibliotheksmitarbeiter*innen, die zu mehreren in einem Büro sitzen. Angesichts der exponentiell steigenden Infektionszahlen möchten wir alles tun, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Die Maskenpflicht an den Arbeitsplätzen gilt übrigens auch in vielen anderen deutschen Universitätsbibliotheken - trotz ausreichenden Sicherheitsabständen zwischen den Tischen.
Claudia Bodem/ Benutzungsdezernentin
Antwort:
Sie dürfen die Maske zum Trinken kurz abnehmen.
Claudia Bodem / Benutzungsdezernentin
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Antwort: Wir haben bisher keine Informationen zu einer eventuellen Schließung ab Mittwoch. In den offiziellen Bekanntmachungen wurden Bibliotheken nicht erwähnt. Wir empfehlen aber dringend, die Bibliothek nur in wirklich zwingenden Fällen aufzusuchen. Nur durch weitgehende Kontaktvermeidung können wir das Infektionsrisiko gering halten.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Bodem / Benutzungsdezernentin