Ab dem 1. Juli 2015 gilt eine neue
Gebührenordnung bei uns. Die wichtigste Änderung betrifft die Vergesslicheren - die Gebühr für die 2. Mahnung erhöht sich von EUR 3 auf EUR 5. Damit wird sie an die Gebühren in niedersächsischen wissenschaftlichen Bibliotheken angeglichen.
Um Mahngebühren zu vermeiden, ...
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