3G-Regelung und Maskenpflicht an den bremischen Hochschulen

09
AUG
2021

Mit Inkrafttreten der 28. Coronaverordnung des Landes Bremen am 2. August gilt an allen bremischen Hochschulen und damit auch an allen Standorten der SuUB die 3G-Regelung. Nur vollständig Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete erhalten Zutritt zu den Gebäuden.

In der Zentrale auf dem Unicampus obliegt die Zugangskontrolle der SuUB. Hier wird das Wachpersonal die vorgelegten Nachweise überprüfen. Bitte halten Sie auch einen Lichtbildausweis bereit. Die Kontrolle findet ausschließlich im Moment des Zutritts statt. Eine Dokumentation oder Speicherung der Daten erfolgt nicht. An allen anderen Standorten obliegt die Zugangskontrolle zu den Gebäuden nicht der SuUB. Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Bibliotheksstandorte aus diesem Grund vorübergehend wieder geschlossen werden müssen. Bitte informieren Sie sich unbedingt vor einem Bibliotheksbesuch über den aktuellen Stand.

An den gebuchten Einzelarbeitsplätzen wird die Maskenpflicht ab 10.08. vorerst aufgehoben, da dort der Sicherheitsabstand jederzeit gewährleistet ist. In allen anderen Bereichen (inkl. der Computerarbeitsplätze und der Lerninseln) bleibt die Maskenpflicht bestehen. Ausführungen zur Maskenpflicht finden Sie in der Coronaverordnung des Landes Bremen.

Weitere Informationen finden Sie z.B. auf den Webseiten der Universität Bremen.

English summary:

The "3G rule" has applied on campus since 02/08. This means that everybody on campus must prove that they are either fully vaccinated or recovered or tested negative (“geimpft, genesen oder getestet”). Please keep a photo ID ready too. This applies to all students and staff as well as other visitors. Your status will be checked at the entry by security staff. No data will be recorded or saved. Obligatory wearing of a medical face mask in buildings remains unaffected by the 3G rule and continues to apply.

As of 10/08 masks may be taken off at the workstations which are being issued at the circulation desk (or at the service desks in our branch libraries). Please note that masks continue to be obligatory in all other areas including our computer workstations and the university's "Lerninseln" which can be booked via Stud.IP.

More information is available at the university's website.

Kommentare

Andre sagt:
04. August 2021 um 16:08 Uhr
Bedeutet "doppelt geeimpft", dass man direkt nach der 2. Impfung ohne Test in die Bibliothek kann oder erst 14 Tage nach der 2. Impfung?

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Antwort: Der Zutritt zu den Hochschulgebäuden, zur SuUB und zur Mensa bzw. den Cafeterien des Studierendenwerks erfolgt sobald der volle Impfschutz erreicht ist, d.h. am 15. Tag nach der letzten Impfung. (Grundlage: Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV), §2.1)
Manuel sagt:
09. August 2021 um 06:08 Uhr
Welcher Negativtest ist erforderlich? Reicht ein normaler Schnelltest, oder muss es ein anderer sein?
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Die ausführliche Erklärung findet sich auf den Seiten der Universität. Sie gilt aber für alle unsere Standorte:
"Ab dem 2. August gilt auf dem Campusgelände das 3G-Prinzip. Das bedeutet, dass man geimpft, genesen oder getestet sein muss, um Zugang zum Campus zu erhalten.
Für die Impfung gilt, dass diese vollständig sein muss, also mindestens 14 Tage seit der zweiten Impfung (bei Johnson und Johnson nach der ersten Impfung, bei geimpften Genesenen ebenfalls nach der ersten Impfung) vergangen sein müssen.
Genesene Personen ohne Impfung benötigen den Nachweis eines positiven PCR-Tests der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.
Bei einem aktuellen negativen Corona-Test muss es sich um einen Schnelltest oder PCR-Test handeln, Selbsttests reichen nicht aus. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein."
Der Schnelltest muss also in einem Testcenter vorgenommen werden. Selbsttests sind nicht zugelassen.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Bodem / Benutzungsdezernentin
Markus sagt:
18. August 2021 um 10:08 Uhr
Finde es ein bisschen unverantwortlich auf die Maskenpflicht an den Arbeitsplätzen zu verzichten. Getestete können sich auch bei geimpften anstecken und in diesem Moment bewirkt 3G überhaupt nichts mehr und man kann es auch ganz sein lassen.
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Antwort:
Wir hatten zahlreiche Beschwerden von Besucher:innen, die zum Teil den ganzen Tag an den Arbeitsplätzen sitzen und die Maske nicht abnehmen durften. Da jetzt am Eingang kontrolliert wird, haben wir "im Gegenzug" die Maskenpflicht an den Einzelarbeitsplätzen aufgehoben. Dort wird überall der Sicherheitsabstand eingehalten. Zusätzlich besteht ja immer die Möglichkeit, sich dort durch eine eigene Maske (z.B. auch FFP3 mit Ventil) zu schützen. Die Aufhebung betrifft im Übrigen nur die Einzelarbeitsplätze. In allen anderen Bereichen muss durchgängig eine medizinische Maske (ohne Filter) getragen werden.
Natürlich ist es für alle am besten, wenn aus den "Getesteten" schnell "Geimpfte" werden. Laut einer Umfrage der Universität sind ja vermutlich bereits 60% der Studierenden doppelt geimpft und 87% zumindest einmal. Auch unser Wachdienst bestätigt, dass bei der Eingangskontrolle deutlich mehr Impfpässe als Tests vorgezeigt werden.
Selbstverständlich beobachten wir die Gesamtlage und behalten uns vor, die Maskenpflicht auch an den Arbeitsplätzen wieder einzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Bodem / Benutzungsdezernentin
Dunja sagt:
18. August 2021 um 18:08 Uhr
Ich bin keine Studentin, würde aber gerne einen Einzelarbeitsplatz beanspruchen. Wie kann ich einen Platz buchen und wie lange darf ich einen Platz besetzen?
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Liebe Dunja,
alle Informationen zu den aktuellen Nutzungsbedingungen finden sich auf unseren Webseiten.
Unser Arbeitsplatzangebot steht bisher allen Bibliotheksbesucher:innen mit einem gültigen Bibliotheksausweis zur Verfügung. Mittels des Ausweises buchen Sie bei den Kolleg:innen vor Ort einen Arbeitsplatz, den Sie dann sofort nutzen können. Die Buchung gilt jeweils maximal für den aktuellen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Bodem/ Benutzungsdezernentin
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