Seit Ende Januar 2021 konnten die deutschen Bibliotheken den Besteller:innen Aufsätze, die per Fernleihe aus anderen Bibliotheken bestellt wurden, elektronisch aushändigen.
Zum Kontext: Aufsatzlieferungen im innerbibliothekarischen Leihverkehr (Fernleihe) müssen gem. § 60h Urheberrechtsgesetz vergütet werden. Die Höhe und Methode der Vergütung ist vertraglich zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und den Verwertungsgesellschaften geregelt. Über die Vergütung von elektronischen Aufsatzlieferungen konnte zwischen KMK und VG Wort keine Einigung erzielt werden, so dass grundsätzlich nur Papierkopien bereitgestellt werden.
Aufgrund der Pandemiebedingungen hatten sich die KMK und die VG Wort aber vorübergehend darauf geeinigt, bis zum 31.07. eine elektronische Bereitstellung zu ermöglichen. Zu unserem großen Bedauern läuft diese Regelung nun ersatzlos aus, so dass wir ab 1. August erneut nur Papierausdrucke aushändigen können. Die Kopien können in der Leihstelle der Zentrale auf dem Unicampus abgeholt werden. Sollte ein alternative Abholung an einem anderen Standort gewünscht sein, melden Sie sich bitte bei der Fernleihe.
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